Die Steuerklasse ändern nach der Heirat: Ein Muss?
Erste Antworten auf wichtige Fragen zum Eherecht
Der große Tag soll für Paare perfekt werden. Monatelang wird alles minutiös vorbereitet: das Hochzeitskleid muss ausgesucht, die Tischordnung geplant, der richtige DJ ausgewählt und die passende Location gebucht werden. Darüber hinaus solltet ihr jedoch nicht vergessen, auch an die Zeit nach der Hochzeit zu denken! Die damit verbundenen Formalitäten machen zwar weniger Spaß als die Planung der Feier, sind aber von besonderer Bedeutung. Worüber ihr euch auf jeden Fall rechtzeitig Gedanken machen solltet, ist die Wahl der richtigen Steuerklassen. Kombiniert ihr diese geschickt, profitiert ihr von gewissen Vorteilen. Worauf zu achten ist, verraten wir euch im Folgenden.
Allgemeine Informationen zu den Steuerklassen in Deutschland
Heiratet ein Paar, so werden beide Ehepartner nach der Hochzeit in der Steuerklasse 4 eingestuft - das geschieht ganz automatisch. Allerdings müssen sie nicht in dieser Steuerklasse bleiben. Viele Paare entscheiden sich immer noch für die Variante mit den Steuerklassen 3 und 5. Wer sich etwas mit dem Thema auseinandersetzt, findet heraus, ob sich ein solcher Wechsel der Steuerklasse lohnt. Denn mit der richtigen Steuerklasse...
- erhöht ihr euer Netto-Einkommen und
- erhaltet mehr Kranken-, Arbeitslosen- und Elterngeld, wenn ihr bestimmte Fristen beachtet. Denn viele Lohnersatzleistungen richten sich nach der Höhe des Netto-Einkommens.
Sind beide Partner berufstätig und unbeschränkt steuerpflichtig, so haben sie nach ihrer Hochzeit die Wahl zwischen den folgenden drei Kombinationen:
- Steuerklasse 4 für beide Partner
- Steuerklasse 3 für den besser Verdienenden und Steuerklasse 5 für den anderen Partner (ab Einkommensunterschieden von 40/60 und mehr)
- Steuerklasse 4 mit Faktor für beide Ehegatten
Achtung! Wenn ihr euch für die Kombination 3/5 oder 4/4 mit Faktor entscheidet, müsst ihr eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abgeben. Das ist zwar mit etwas Aufwand verbunden, lohnt sich aber in den meisten Fällen.
Der alte Klassiker: Steuerklassen-Kombination 3/5 - immer noch ein Muss?
Die herkömmlichen Faustregeln bei der Wahl der Steuerklasse lauten:
- Die Kombination 4/4 macht mehr Sinn, wenn beide Ehegatten in etwa gleich verdienen, weil dann beide ungefähr in gleicher Höhe Steuern zahlen. Außerdem muss das Paar keine gemeinsame Steuererklärung einreichen.
- Die Steuerklasse 4/4 mit Faktor kann sich dann lohnen, wenn beide unterschiedlich viel Geld verdienen. Bei dieser Kombination zahlt jeder den Steuerbetrag, der seinem Anteil am gemeinsamen Brutto-Einkommen entspricht. Allerdings muss das Ehepaar hier eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
- Der Klassiker ist häufig immer noch die Steuerklasse 3 für den deutlich besser verdienenden Ehegatten und die Klasse 5 für den Partner mit dem niedrigeren Einkommen. Der Partner mit der Steuerklasse 5 zahlt dabei deutlich weniger Steuern, als er es mit seinem Einkommen eigentlich müsste. Allerdings zahlt der andere Partner dadurch mehr Steuern und hat im Endeffekt weniger Netto vom Brutto übrig.
Die Variante 3/5 hat zwar den Vorteil, dass sie die monatliche steuerliche Belastung des gemeinsamen Haushalts am niedrigsten hält. Auch fällt das Netto-Haushaltseinkommen am höchsten aus. Gleichzeitig ist diese Variante für den schlechter verdienenden Ehepartner sehr ungünstig, weil...
- von seinem Bruttoeinkommen nur noch sehr wenig übrigbleibt. Er erhält in der Steuerklasse 5 deutlich weniger Netto als in der 4. Das kann auf Dauer sehr frustrierend sein, weil sich die Arbeit nicht mehr lohnt.
- Außerdem überlässt der Partner mit der Steuerklasse 5 den ihm zustehenden Grundfreibetrag seinem besser verdienenden Ehegatten. Der Grundfreibetrag ist der Einkommensteil eines Arbeitnehmers, der steuerfrei bleibt.
- Die Steuern werden also ungleich auf beide Partner verteilt, obwohl die Gesamtsteuerlast pro Jahr dieselbe ist.
- Wer weniger Geld verdient, kann auch nur wenig Geld anlegen, um fürs Alter vorzusorgen und um finanziell unabhängig zu bleiben.
Gerechter und partnerschaftlicher wäre es demnach, wenn jeder Ehepartner nach seinem jeweiligen Einkommen besteuert wird und seinen eigenen Grundfreibetrag in Anspruch nehmen kann.
Seit 2018 darf auch ein Ehegatte allein den Steuerklassenwechsel beantragen
Seit 2018 darf jeder Ehegatte den Steuerklassenwechsel von 3/5 zu 4/4 auch allein beantragen. Das steht ausdrücklich in § 38b Abs. 3, Satz 2 EstG:
"Der Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten möglich mit der Folge, dass beide Ehegatten in die Steuerklasse IV eingereiht werden."
Ihr Lieben, wir hoffen, wir konnten euch mit diesem Artikel einen ersten Überblick zum Thema "Steuerklassen ändern nach der Heirat" geben! Möchtet ihr mehr zum Thema erfahren, empfehlen wir euch, einen Blick auf die Seiten von Anwalt.org zu werfen. Dort findet ihr auch einen "Steuerklassenrechner" für eine erste unverbindliche Einschätzung.
Auf der Seite www.arbeitsrechte.de/lohnsteuerklassen findet ihr zudem einen interessanten Ratgeber-Artikel zum Thema "Die Lohnsteuerklassen: Welche Steuerklassen existieren in Deutschland?".
Diesen Beitrag hat uns der "VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH" kostenfrei zur Verfügung gestellt. Herzlichen Dank dafür!
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